Anzeigen & Mails
Auf dieser Seite haben wir unseren Antrag auf Vorabprüfung zum Bürgerbegehren und weiteren E-Mail Verlauf an die Samtgemeindeverwaltung Neuenkirchen abgebildet:
04.10.2021 - E-Mail an die Samtgemeinde Neuenkirchen
FRAGE: Vorabprüfung Einleitungsanzeige + Diskussion/Austausch zum geplanten Neubau des Rathauses
Hallo Hildegard,
am 27.09.21 hat Thomas ja die korrigierte Version unserer Einleitungsanzeige/unseres Unterschriftenformulars zur Vorabprüfung der Zulässigkeit für das angezeigte Bürgerbegehren im Rathaus abgegeben. Kannst Du schon sagen, wann wir hier mit einer ,Mitteilung/Entscheidung rechnen können?
Wir haben natürlich auch aufmerksam den Faktencheck gelesen. Eine gute Sache. Wir bieten erneut an, dass wir uns einmal gemeinsam an einen Tisch setzen und zur Thematik austauschen. Mit „wir“ meinen wir Dich und z. B. den Samtgemeindeausschuss bzw. auch die
Fraktionsvorsitzenden. Denkbar wäre auch eine Art Podiumsgespräch, wo Bürger*innen live unsere Diskussion verfolgen und direkt Fragen stellen können. Was denkst Du?
Danke für Rückmeldung und
Beste Grüße
Marion
Die Einleitungsanzeige für das Bürgerbegehren wurde am 01.09.2021 persönlich durch die Intiatoren im Rathaus abgegeben.
Einleitungsanzeige Bürgerbegehren
Neuenkirchen, 01.09.2021
Sehr geehrte Frau Schwertmann-Nicolay,
hiermit zeigen wir gemäß §32, 3, Satz 4 NkomVG ein Bürgerbegehren zum Thema Neubau des Rathauses in der Samtgemeinde Neuenkirchen an. Die Fragestellung lautet wie folgt:
„Sind Sie dafür, dass der Ratsbeschluss vom 17.06.2019 aufgehoben wird und der Neubau des Rathauses in der Samtgemeinde Neuenkirchen unterbleibt?“
Als Vertretungsberechtigte werden benannt:
- Marion Pinke, Dobbelhofskamp 6, 49586 Neuenkirchen
- Franz-Josef Dirkes, Mühlenweg 17, 49586 Neuenkirchen
- Thomas Kaup, Auf dem Harenkamp 9, 49586 Neuenkirchen
Der gesamte Text des Bürgerbegehrens ist als Anlage beigefügt.
Gleichzeitig mit der Anzeige beantragen wir gemäß §32, 3, Satz 5 NkomVG die Prüfung der Zulässigkeit für das angezeigte Bürgerbegehren (s. Anlage) durchzuführen, um vor Beginn der Unterschriftensammlung Klarheit über die Zulässigkeit zu haben.
Teilen Sie uns bitte mit, wann die Frist für die Unterschriftensammlung endet.
Beste Grüße
Marion Pinke Franz-Josef Dirkes Thomas Kaup
Fotos: NOZ/Herbert Kempe/Franz-Josef Dirkes
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